DIN EN 1090

(gilt für Hersteller und Inverkehrbringer)

 

Verpassen Sie nicht den Anschluss im Metall- und Stahlbau:

Die bisher gültigen nationalen Normen DIN 18800-7 und DIN V 4113-3 für die Herstellung von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium im bauaufsichtlichen Bereich wurden durch die Normenreihe DIN EN 1090, Teil 1 bis 5 ersetzt.

Die Anforderungen für das Herstellen bzw. Inverkehrbringen von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich haben sich durch die Einführung der
DIN EN 1090 in Europa geändert. Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen sich mit neuen rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen.

Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?

Fehlt diese, drohen im Schadensfall mitunter rechtliche Konsequenzen! Mit der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes in Deutschland zum 01.07.2012 sind streng genommen Stahl- und
Aluminiumkonstruktionen bereits nach der DIN EN 1090-1 umzusetzen.

zertifizierungsprozess2
Mit der DIN EN 1090 ist eine neue fünfteilige Norm für tragende Stahlbau- und
Aluminium-Konstruktionen europaweit in Kraft getreten. Mit Einführung der Eurocodes ist die DIN EN 1090 verbindlich. Wir empfehlen die  Anwendung der Norm, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Über die BaFa sind bis zu 50% Förderungen möglich. Wir prüfen gerne Ihre Fördermöglichkeiten.

Um Bauprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, ist spätestens seit Juli 2014 eine CE-Kennzeichnung verbunden mit einer Leistungsbeschreibung verpflichtend. Es sind tragende Teile aus Stahl und Aluminium konform zur neuen DIN EN 1090-1 in Verbindung mit DIN EN 1090-2 für Stahl bzw. DIN EN 1090-3 für Aluminium herzustellen. Die DIN EN 1090-4 (Metall) und -5 (Aluminium) regelt Bleche.

Wer die neuen Anforderungen nicht einhält oder aber das CE-Kennzeichen unberechtigt
führt, riskiert nicht nur den Ausschluss bei Ausschreibungsverfahren. Im Schadensfall drohen darüber
hinaus auch Haftungs- und versicherungstechnische Fragen.

Aufbau der harmonisierten DIN EN 1090

Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile; (Deutsche Fassung EN 1090-1: 2012-02)
Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken; (Deutsche Fassung EN 1090-2: 2018-09)
Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken; (Deutsche Fassung EN 1090-3: 2019-07)
Teil 4: Technische Anforderungen an tragende, kaltgeformte Bauelemente aus Stahl und tragende, kaltgeformte Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen; (Deutsche Fassung EN 1090-4:2018-09)
Teil 5: Technische Anforderungen an tragende, kaltgeformte Bauelemente aus Aluminium und tragende, kaltgeformte Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen; (Deutsche Fassung EN 1090-5:2017-07)

 

DIN EN 1090-1 fordert eine

  • Erstprüfung
  • Einrichtung und Aufrechterhaltung einer WPK (werkseigene Produktionskontrolle) einschließlich der Überwachung und Prüfung von Produkten, die nach einem festgelegten Plan der laufenden Produktion entnommen werden. Die WPK ist durch eine unabhängige Notifizierte Stelle zu zertifizieren.
  • Bewertung und Bestätigung der Konformität. Erstellung der Konformitätserklärung.
  • Probenahme, Prüfung und Überprüfung im Werk. Bestätigung der Leistungsmerkmale des Produktes.
  • Anbringung des CE-Zeichens.

Die Vorbereitung auf eine Erstinspektion bedeutet für den Hersteller, sich sorgfältig mit den Anforderungen der Norm auseinander zusetzen und die entsprechende Nachweise zu erbringen.

Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Eine wesentliche Anforderung der harmonisierten Norm DIN EN 1090-1 ist die Beurteilung und Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers. Schriftlich festgelegte Verfahren, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen (WPK-Systembeschreibung / Handbuch)

Der organisatorische Rahmen ist stark an DIN EN ISO 9001 angelehnt und entspricht damit dem Stand der Technik in einem professionellen Total Quality Management (TQM) mit den Prinzipien Offenlegung, Regelung eindeutiger Verantwortlichkeiten, Verifizierung und Dokumentation. Qualitätssicherungssystem, das den Anforderungen nach DIN EN ISO 9001 entspricht und an EN 1090-1 angepasst wurde, erfüllt die zu stellenden Anforderungen (nicht erforderlich aber sehr hilfreich)

Die Werkseigene Produktionskontrolle ist ein System, das sicherstellen muss, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die deklarierten Leistungsmerkmale aufweisen.

Das System der WPK muss schriftlich festgelegte Verfahren, regelmäßige Kontrollen, Prüfungen und Beurteilungen bezogen auf Halbzeuge, Ausrüstung Herstellungsverfahren und hergestellte Bauteile umfassen. Die Dokumentation der Ergebnisse von Überprüfungen, Prüfungen oder Bewertungen, die im System der WPK des Herstellers festgelegt sind, sind sicher zustellen wie auch die Dokumentation und Archivierung der Maßnahmen, die bei Nichteinhaltung der Kontrollwerte oder der Kontrollkriterien zu ergreifen sind.

Die Beurteilung und Zertifizierung der WPK durch eine unabhängige Überwachungs- und Zertifizierungsstelle („Benannte Stelle / Notified Body“) ist erforderlich.


Quelle: DIN EN 1090

Beträgt der Abstand der Überprüfungen zwei bzw. drei Jahre, so hat der Hersteller nachzuweisen, dass der die WPK gemäß der DIN EN 1090-1 aufrecht erhält.

Die Beurteilung und Zertifizierung der WPK des Herstellers erfolgt auf Basis von Arbeitsanweisungen der benannten Stelle, welche beschreiben, wie bei der Überprüfung vorzugehen ist.

  • Im Rahmen der WPK zählen dabei die Schweißprozesse zu den „speziellen Prozessen“, welchen
    besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.
  • Das angewandte Schweißverfahren muss qualifiziert sein.
  • Schweißen muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen des maßgebenden Teils von DIN EN ISO 3834 erfolgen:
    • Ausführungsklasse 1 (EXC 1): Teil 4 „Elementare Qualitätsanforderungen“
    • Ausführungsklasse 2 (EXC 2): Teil 3 „Standard-Qualitätsanforderungen“
    • Ausführungsklassen 3 und 4 (EXC 3 und 4): Teil 2 „Umfassende Qualitätsanforderungen“

„Schweißen muss mit qualifizierten Verfahren durchgeführt werden, für die je nach Anwendungsfall eine Schweißanweisung (WPS) entsprechend des maßgeblichen Teils von EN ISO 15609, EN ISO 14555 bzw. EN ISO 15620 vorliegen muss.“ (Quelle: EN 1090-2)

Weitere spezielle Prozesse:

  • Montage
  • Mechanische Verbindungen
  • Oberflächenbehandlung / Korrosionsschutz
  • Bemessung

 

Bedeutung der Konformitätserklärung

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 2011:

„Indem er die CE-Kennzeichnung anbringt oder anbringen lässt, gibt der Hersteller an, dass der die Verantwortung übernimmt für die Konformität des Bauproduktes mit dessen erklärter Leistung sowie für die Einhaltung aller geltenden Anforderungen, die in dieser Verordnung und in anderen
einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die die Anbringung vorsehen, festgelegt sind. Die Regelungen für das Anbringen der CE-Kennzeichnung, die in anderen einschlägigen Harmonisierungsvorschriften der Union vorgesehen sind, gelten unbeschadet dieses Absatzes.“

Konformitätserklärung des Herstellers:

Der Hersteller ist befugt, CE-Kennzeichnung an seinen Bauprodukten anzubringen.

Sie enthält Festlegungen für den Konformitätsnachweis von Bauteilen, bei deren Einhaltung davon ausgegangen werden kann, dass die Bauteile die vom Bauteilhersteller angegebenen
Leistungsmerkmale aufweisen (Konformitätsvermutung).

Die Norm enthält keine Regeln hinsichtlich Bemessung und Herstellung. Die Regelungen, auf die in dieser Europäischen Norm Bezug genommen wird, sind den entsprechenden Teilen der Eurocodes, bezüglich der Bemessung, sowie den Normen über die Ausführung EN 1090-2 (Stahltragwerke) und EN 1090-3 (Aluminiumtragwerke) zu entnehmen. Die Anwendung dieser harmonisierten Europäischen Norm zur Bewertung und Erklärung der Konformität von Bauteilen aus Stahl und Aluminium setzt voraus, dass alle entsprechenden Bemessungs- und Ausführungsnormen zur Verfügung stehen.

Diese Europäische Norm befasst sich ebenfalls mit dem Konformitätsnachweis von Stahlbauteilen, die in Verbundtragwerken aus Stahl und Beton verwendet werden. Bauteile können entweder direkt verwendet werden, in Tragwerke eingebaut oder als Bausätze verwendet werden.

Diese Europäische Norm gilt für tragende Bauteile, die serienmäßig oder nicht serienmäßig hergestellt werden, sowie für Bausätze.

 

Klassifizierungsmatrix

Klassifizierungsmatrix3